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Freie Wähler begrüßen Verwaltungsreformgesetz
des Landes
- damit ist Kreis- und Gemeindereform
vom Tisch
Das Reformgesetz des Landes bringt nach Auffassung
der Kreistagsfraktion der Freien Wähler überwiegend
Vorteile.
Mit dem Ziel der Verlagerung von Zuständigkeiten
von oben nach unten und der Einräumigkeit der
Verwaltung mit den Sonderbehörden auf Kreisebene
kann das notwendige Einsparpotential von rund 20 %
in den nächsten 7 Jahren am ehesten erreicht
werden und die Verwaltungsabläufe werden klarer.
Wenn jemand dieses Einsparpotential erreicht, dann
viel eher die Landkreise als dies dem Land gelingen
würde.
Mit der Verwaltungsreform eingehen müsse jedoch
eine Aufgabenüberprüfung und Verminderung
dessen, was der Staat noch leisten soll, weil er viele
Dinge nicht mehr abschließend regeln und bearbeiten
kann.
Die Freien Wähler verlangen, dass vom Land eine
saubere Kostenerstattung für die übertragenen
staatlichen Aufgaben durch die Landkreise erfolgt.
Die Aufwendungen muss das Land voll und ganz tragen.
Es kann und darf keine Finanzierung über die
Kreisumlage erfolgen.
Die Reform bringt ein klares Bekenntnis zur Dreistufigkeit
der Verwaltung
- Gemeinden
- Landkreise
- Regierungspräsidien.
Die Reform ist ein Bekenntnis zu den bestehenden
Landkreisen und stärkt deren Aufgabenzuständigkeit
und Kompetenz.
Damit ist die von der SPD geforderte Einführung
von Regionalkreisen vom Tisch. Die Freien Wähler
haben immer vor diesen Regionalkreisen gewarnt, weil
sie in der Region Stuttgart mit 2,6 Mio Einwohner
und 179 Städten und Gemeinden mehr als doppelt
so groß wie das Saarland wäre und eine
Mammutverwaltung darstellen würde, die wesentlich
undurchsichtiger und teurer würde. Gleichzeitig
hätten die Regionalkreise zwangsläufig eine
neue Gemeindereform nach sich gezogen, welche weder
die Bevölkerung will noch im Interesse der Bürgernähe
liegen würde.
Die Forderungen der Freien Wähler:
- Aufgabenübertragung vom Land auf Kreise muss
finanzneutral erfolgen.
- Keine Kosten über Kreisumlage.
- Bei Übertragung von Aufgaben vom Land auf Landratsämter
muss im Rahmen einer
Funktionalreform weiter geprüft werden, welche
Aufgaben auf die Gemeinden
(ebenfalls finanzneutral) weiter delegiert werden
können.