Auch wenn es nahe liegt, gleich zu Beginn die größte
Krise der öffentlichen Finanzen in der Nachkriegszeit
zu beklagen, will ich zunächst in den Vordergrund
stellen, wo der Schritt von der Erkenntnis zur Tat
wenigstens in Teilen gelungen ist.
Hartz IV
Mit dem Inkrafttreten von Hartz IV zu Beginn diesen
Jahres wurde ein Umbruch unserer Sozialsysteme eingeleitet,
der in seiner Notwendigkeit, in Umfang und Wirkung
noch nicht voll in das allgemeine Bewusstsein gedrungen
ist. Ziel ist nicht der Abbau des Sozialstaats, sondern
sein Erhalt. Der Grundansatz von Hartz IV ist richtig,
weil er Eigenengagement fordert, die persönliche
Verantwortung stärkt, vorhandenes Vermögen
einsetzt und insgesamt die staatlichen Leistungen
reduziert. Wir haben in wirtschaftlich besseren Zeiten
ein Fürsorgeniveau aufgebaut, das vom Glauben
an ständiges Wachstum und davon ausging, dass
es nur eine überschaubare Zahl von Hilfsbedürftigen
geben wird. Die Realität hat uns eingeholt und
man muss der Bundesregierung, unabhängig davon,
dass sie ein gerüttelt Maß an Verantwortung
für die wirtschaftliche Stagnation trägt,
Respekt dafür zollen, dass sie entgegen ihrer
politischen Grundrichtung den Mut aufgebracht hat,
die Hand an die nicht mehr finanzierbaren Sicherungssysteme
zu legen.
Ein Versprechen im Zusammenhang mit der Hartz-Reform
hat die Bundesregierung aber nicht eingelöst
– die dringende notwendige Entlastung der Kommunen,
die als Träger der Sozialhilfe völlig überfordert
sind. Man hat im Gegenteil auf Kosten der Kommunen
neue Gesetze verabschiedet, deren Finanzierung völlig
in den Sternen steht.
Hartz IV hat die Gesetzgebungshürde genommen
und verwaltungsmäßig scheinen die Dinge
auch zum Laufen zu kommen, in der öffentlichen
Meinung nimmt die Einsicht zu, dass die Reform unvermeidbar
war, fraglich ist allerdings, ob auch bei den Betroffenen
Akzeptanz vorhanden ist. Voraussetzung dafür
wäre, dass die Politik die Notwendigkeit vermitteln
kann und ihre Vorbildfunktion wahrnimmt. Dazu passen
allerdings nicht Dinge wie gravierende Verstöße
gegen die Regeln der Parteienfinanzierung und Zusatzeinkommen
der Parlamentarier ohne Gegenleistung. Wie mag sich
angesichts dieser Enthüllungen ein Bezieher von
Arbeitslosengeld II vorkommen, der bescheidenes Vermögen
einsetzen oder gar die Wohnung wechseln muss?
Verwaltungsreform
Die zum 1.1.2005 erfolgte Eingliederung staatlicher
Sonderbehörden in die Landkreisverwaltung (und
die Regierungspräsidien) müsste richtigerweise
„Behördenreform“ heißen. Man
ist leider auf halbem Wege stehen geblieben bzw. überlässt
es mit Hilfe der sog. „Effizienzrendite“
den Landkreisen, an die Aufgabenstruktur heranzugehen.
Man hat nicht die Frage gestellt, welche Aufgaben
und Leistungen zwingend bei der öffentlichen
Hand bleiben müssen, sondern sich aus finanzieller
Not auf eine Umorganisation beschränkt.
Eine heikle Aufgabe für die Landkreise, weil
in 7 Jahren eine 20-%-ige Effizienzrendite zu erreichen,
spürbaren Personalabbau und Leistungsreduzierungen
voraussetzt. Das Wort „Stellenabbau“ in
Wirtschaft und Verwaltung geht rasch von den Lippen.
Damit verbunden sind aber angesichts fehlender Arbeitsplätze
zahllose Familienschicksale und letztlich eine Kostenverlagerung
in die Sozialsysteme bei gleichzeitigem Verzicht auf
Wertschöpfung.
Trotzdem ist diese Behördenneustrukturierung
ein richtiger Schritt zur Verschlankung der staatlichen
Verwaltung, Straffung unseres dreigliedrigen Verwaltungsaufbaus
und zur Gewinnung von Synergieeffekten. Chancen bedingen
auch Risiken. Ein Zuwachs von 400 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern bedeutet bei unserem Landkreis den
Schritt zur Großverwaltung und solche genießen
nicht gerade den Ruf von Effizienz und Bürgernähe.
Wir wünschen uns, dass die neue Verwaltung dem
heutigen Verständnis von einem Dienstleistungsunternehmen
gerecht wird. Wenn überhaupt, dann gelingt dies
in einem kommunalen Kraftfeld wie dem Landkreis.
Die Zunahme an Einflussmöglichkeiten muss konstruktiv
genutzt werden – zum Abbau von Doppelzuständigkeiten,
Vermeidung von Reibungsverlusten und Reduzierung bürokratischen
Aufwands. Nur so können Verfahren erleichtert
und beschleunigt werden.
Eingliederungshilfe für Behinderte
Mit der Behördenreform werden die Landeswohlfahrtsverbände
aufgelöst und die Leistungen für die Eingliederung
behinderter Menschen wieder auf die Landkreise übertragen
– und dort gehören sie auch hin. Obwohl
es für uns Kreisräte nahezu unmöglich
geworden ist, die Zahlungsströme im Haushalt
einigermaßen nachzuvollziehen, kann man gegenüber
den Vorjahren eine leichte Besserstellung errechnen.
Noch ist dies mehr Hoffnung als Erwartung und sie
ändert nichts an der Tatsache, dass die Eingliederungshilfe
als Folge ständig ausgeweiteter Leistungsgesetzes
seit Jahren enorme Steigerungsraten aufweist und eine
wesentliche Ursache für die überhöhte
Kreisumlage ist. Auch wenn wir vor Ort besser steuern
und verstärkt ambulante Hilfen statt Heimbetreuung
einsetzen können, müssen Bund und Land daran
gehen, diese Hilfen zielgenauer, d.h. auch sozial
gerechter, auszurichten. Dazu gehört die Berücksichtigung
der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Föderalismusreform zunächst gescheitert
Unser föderaler Staatsaufbau läuft Gefahr,
seine unbestreitbaren Vorzüge in das Gegenteil
zu verkehren. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen
Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat
läuft die Gesetzesmaschinerie immer schwerfälliger.
Die Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze ist einfach
zu hoch, Parteiendenken und auch Eigeninteressen der
Länder verhindern manche überfällige
Reform. Um nicht missverstanden zu werden –
ich stelle nicht das föderale System in Frage,
sondern sehe die Notwendigkeit einer Neuordnung im
Hinblick auf die europäische Integration.
Wesentlicher Kernpunkt einer Föderalismusreform
muss eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
sein. Dazu gehören:
• Die Möglichkeit des Bundes, die Kommunen
zu Aufgabenträgern zu bestimmen, ist verfassungsrechtlich
auf die Fälle zu reduzieren, die zur Durchführung
von Bundesgesetzen unabweisbar notwendig sind
• Wenn der Bund Kommunen unmittelbar zu Aufgabenträgern
bestimmen darf, muss sich dies in einem nachvollziehbaren
Finanzierungsausgleich niederschlagen.
• Die Anhörungsrechte der Kommunen in Gesetzgebungsverfahren
des Bundes müssen in der Verfassung festgeschrieben
werden.
Ich nenne diese Punkte im Zusammenhang mit der Etatdebatte,
weil sie hauptursächlich für die kommunale
Finanzmisere sind. Die Städte und Gemeinden kennen
durchaus ihre Verpflichtung, umfassende Betreuungsangebote
anzubieten, damit Frauen Beruf und Familie besser
verbinden können. Solche Angebote sind ein sozialer
und ökonomischer Standortfaktor, bei entsprechender
Finanzausstattung würde auch ohne Berliner Gesetzesungetüme
wie z.B. das „Tagesbetreuungsausbaugesetz“
keine Kommune zurückstehen.
Gesetzesflut und Bürokratie ohne Ende
Wie weit in der Politik Worte und Taten auseinander
driften sieht man beim immer wieder vollmundig angekündigten
Bürokratieabbau. Tatsächlich wurden durch
die Berliner Koalition in den vergangenen 2 Jahren
280 Gesetze und 903 Verordnungen erlassen, während
nur 55 Gesetze und 233 Verordnungen außer Kraft
gesetzt wurden. Mehr Staat statt weniger, das ist
zusätzlicher Sand im Getriebe des dringend benötigten
Wirtschaftsaufschwungs.
Krise der öffentlichen Haushalte
Ich muss in diesem Gremium nicht betonen, dass wir
keine Krise der Kreis- und Gemeindefinanzen im Landkreis
Esslingen, sondern eine Schieflage aller öffentlichen
Haushalte haben. Ich will nur ein Zahlenbeispiel bringen,
das die Dimension der öffentlichen Schuldenberge
aufzeigt.
Die Neuverschuldung 2004 des Bundes und des Landes
betrug in Baden-Württemberg zusammengerechnet
700 € je Einwohner. Würde unser Landkreis
pro Kopf genau so viel neue Schulden machen, wären
dies in 2005 sage und schreibe 350 Mio €. Unsere
derzeitige Gesamtverschuldung – und dies ist
schon viel zu viel – liegt bei 148 Mio €.
Und dann reden unsere Bundes- und Landespolitiker
davon, dass wir nicht auf Kosten kommender Generationen
leben dürfen. Wie soll ohne radikale Einschnitte
das Ziel des Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung
erreicht werden?
Weil man stattdessen nach dem bewährten System
verfährt, dass der jeweils darunter liegenden
Ebene in die Tasche gegriffen wird, ist die Handlungsfähigkeit
der Landkreise und Gemeinden mittlerweile so eingeschränkt,
dass von einer funktionierenden Selbstverwaltung kaum
noch gesprochen werden kann. Der Abstand zwischen
Verfassungsanspruch und
-wirklichkeit ist fast unüberbrückbar geworden.
Fakt ist aber auch: Ohne leistungsfähige Kommunen
als Basis unseres Gemeinwesens schaffen wir die Wende
nicht. Der sich dort vollziehende Umbruch ist ohnehin
eine Herkulesaufgabe – der demographische Wandel,
die Folgen der Globalisierung für den Arbeitsmarkt
durch Verlust an industriellen Arbeitsplätzen,
die Herausforderungen im Bildungswesen und die Notwendigkeit
einer intensiveren Familienförderung. Das Wort
„Ohne Gemeinden ist kein Staat zu machen“
trifft den Kern.
Zu den Fachausschüssen
Ausschuss für Technik und Umwelt
Niemand sehnt sich nach den Zeiten kontroverser Mülldebatten
zurück und wir können nach der Verabschiedung
des Wirtschaftsplans unseres Abfallbetriebs von Entsorgungssicherheit
bei erfreulich gesunkenen Kosten reden. Allerdings
dürfen wir auch nicht verschweigen, dass wir,
was die Gebühren anbelangt, von einem sehr hohen
Niveau kommen. Trotzdem ist für unsere Familien
und die Wirtschaft eine Entlastung eingetreten, die
die in vielen Gemeinden unvermeidbaren Realsteuererhöhungen
mehr als kompensiert. Man kann unsere Abfallwirtschaft
auf den einfachen Nenner bringen: Qualität, Umweltrelevanz
und Preis stimmen!
Wie schön wäre es, wenn uns die Eingliederung
der Straßenbauverwaltung nun die Möglichkeit
eröffnen würde, das Kreisstraßennetz
optimal zu unterhalten und auszubauen. Tatsächlich
reicht das, was wir für unsere Straßen
abzweigen können, bei weitem nicht aus. Der Substanzverzehr
ist um ein Vielfaches höher und die für
die Standortgunst und Wohnqualität notwendigen
Entlastungsstraßen bzw. Radwege müssen
weitgehend in die Warteschlange.
Erfreulich ist, dass mit der Entscheidung der Stadt
Esslingen für die neue Feuerwache auch die Weichen
für eine optimale integrierte Leitstelle gestellt
sind. Man muss nicht die tragischen Geschehnisse der
letzten Wochen bemühen um deutlich zu machen,
dass auch wir in einem Gefahrenpotential leben, das
leistungsfähige Feuerwehren und Rettungsdienste
ebenso erfordert wie ein funktionsfähiges Alarmierungs-
und Koordinierungssystem. Respekt und Dank an die
Männer und Frauen, die sich auf diesem Feld beruflich
und ehrenamtlich engagieren.
Bau- und Gebäudemanagement
Öffentliche Mittel sind nicht nur in Zeiten
knappen Geldes effizient und wirtschaftlich einzusetzen.
Angesichts unseres riesigen Bestands an Hoch- und
Tiefbauanlagen und großer Investitionen brauchen
wir ein optimal organisiertes Bau- und Gebäudemanagement.
Es wäre zu kurz gesprungen, wenn wir den Focus
nur auf die Krankenhausinvestitionen richten würden.
Gerade das dort im nächsten Jahrzehnt abzuarbeitende
Investitionsvolumen eröffnet uns die Möglichkeit,
die Anlagenverwaltung und die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
zentral mit qualifiziertem Personal zu bewältigen.
Auch aus den eingegliederten Sonderbehörden lassen
sich mit Sicherheit, auch mit Blick auf die Effizienzrendite,
entsprechende Fachkräfte gewinnen. Fraglos müssen
wir aber auch entsprechende Kompetenz, z.B. über
Zeitverträge, hereinholen. Der insgesamt entstehende
Aufwand refinanziert sich mit Sicherheit über
niedrigere Baukosten und Ersparnisse im Betrieb.
Das Verhältnis Verwaltung zu Eigenbetrieben kann
über Beauftragung und Kostenersätze ausgestaltet
werden.
Einem zentralen Baumanagement sollte eine entsprechende
Ausschusszuständigkeit gegenüber stehen.
Um dies von vornherein klarzustellen: Wir wollen keine
Oberausschuss, sondern lediglich die Bündelung
der Bauabwicklung in einem Gremium. Wir haben Ihnen,
Herr Landrat Eininger, vor einiger Zeit eine Ausarbeitung
unserer Fraktion zu diesem Thema
übergeben und möchten Sie bitten, dies nunmehr
aufzugreifen und entsprechende Organisationsvorschläge,
geg.falls unter Zuziehung eines externen Beraters,
zu unterbreiten.
Antrag 1
Zentrales Bau- und Gebäudemanagement
1. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Organisation
eines zentralen Bau- und Gebäudemanagements unter
Einbeziehung der Eigenbetriebe.
2. Die Zuständigkeit der beschließenden
Ausschüsse wird so überarbeitet, dass die
bautechnische Abwicklung von Maßnahmen des Hoch-
und Tiefbaus einschließlich des Bauunterhalts
ab einer noch zu definierenden Schnittstelle in einem
Gremium gebündelt wird. Für die Eigenbetriebe
könnte dies unter Wahrung der Entscheidungszuständigkeit
im Auftragswege erfolgen.
Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss
Angesichts der finanziellen Dimension des Sozialetats
läuft man Gefahr, in erster Linie die Zahlen
und erst dann die wirtschaftliche und soziale Lage
derer zu sehen, die auf öffentliche Hilfe angewiesen
sind. Wenn man aber erkennt, in welchem Maße
dieser Landkreis seit jeher auf Prävention und
Hilfe zur Selbsthilfe setzt, dann weiß man,
dass die kritische Betrachtung der Haushaltszahlen
und soziale Gerechtigkeit in diesem Hause kein Widerspruch
sind. Im Augenblick ist wohl niemand in der Lage,
die Auswirkungen der Sozialreform auf unseren Haushalt
verlässlich abzuschätzen. Wenn das Gesetz
seine Zielsetzung erreicht, wird die Kostentendenz
nach unten gehen. Viel wichtiger ist uns aber, dass
nach Bewältigung des gewaltigen bürokratischen
Aufwands alle Kräfte auf Beratung, Weiterbildung
und Vermittlung konzentriert werden. Lassen Sie uns
an dieser Stelle unseren Respekt für die Leistung
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in der
Arbeitsgemeinschaft, bekunden, die neben der Integration
der Sonderbehörden auch noch die Umstellung der
Sozialhilfe zu bewältigen hatten.
Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands
fällt die Hilfe für Nichtsesshafte wieder
in den Aufgabenbereich des Landkreises. Der Sozialausschuss
hat einer Übergangsregelung zur Finanzierung
des Fachpersonals zugestimmt. Damit steigt der Zuschuss
von 400.000 € auf 454.000 €. Es muss geprüft
werden, ob der Landkreis sich diese Hilfeeinrichtung
unverändert leisten kann und leisten muss. Möglicherweise
führt die Arbeitsfähigkeit einiger Nichtsesshafter
zu einer Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft
nach § 44 SGB II.
Antrag 2
Nichtsesshaftenhilfe
Die Verwaltung erstattet einen Bericht über die
künftige Entwicklung der Hilfe für Nichtsesshafte,
um mit Blick auf das Jahr 2006 Strukturen und Konzeption
zu beurteilen bzw. die Höhe der Förderung
zu prüfen.
Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands
ist die Förderung der Tagesstätten für
Behinderte wieder Aufgabe des Landkreises. Der Sozialausschuss
hat einer Übergangsregelung zugestimmt. Damit
muss die Förderung in Höhe von 246.300 €
aus dem Kreisetat aufgebracht werden. Angesichts der
schwierigen Haushaltslage ist nun zu prüfen,
ob der Landkreis sich diese Hilfeeinrichtung unverändert
leisten kann.
Antrag 3
Tagesstätten für Behinderte
Die Verwaltung legt einen Bericht über die künftige
Entwicklung der Tagesstätten vor, um mit Blick
auf das Jahr 2006 Strukturen und Konzeption beurteilen
bzw. die Höhe der Förderung prüfen
zu können.
Der Zuschuss für die Familienbildungsstätten
wurde im Jahr 2001 um rund 18.500 € auf 73.700
€ erhöht. Angesichts der unvermeidbaren
Kürzungen bei vielen Hilfsinstitutionen muss
auch dieser Ansatz untersucht werden Die Verwaltung
wird deshalb um eine Einschätzung gebeten, ob
mit Blick auf das Jahr 2006 der Zuschuss wieder reduziert
werden kann.
Antrag 4
Familienbildungsstätten
Die Verwaltung beurteilt die Auswirkungen einer Reduzierung
der Zuschüsse an die Familienbildungsstätten
auf das Niveau des Jahres 2001.
Die Grundsicherung sollte für die kommunale
Seite kostenneutral sein. Tatsächlich hat der
Landkreis Esslingen 2003 und 2004 erhebliche Mittel
für diese Aufgabe eingesetzt. Für das Jahr
2005 soll der Zuschussbetrag 5,3 Mio. € betragen.
Dies widerspricht eindeutig den Zusagen der Bundesregierung.
Antrag 5
Grundsicherung
Wie schätzt die Verwaltung mit Blick auf die
Revisionsklausel die weitere Kostenentwicklung bei
der Grundsicherung ein?
Betriebsausschuss Krankenhäuser
Bei der Verabschiedung der Wirtschaftspläne
haben wir den hohen Stellenwert unserer Krankenhäuser
für die Daseinsvorsorge hervorgehoben. Der Blick
in die Krankenhauslandschaft in der näheren und
weiteren Umgebung macht deutlich, welche gravierenden
Einschnitte durch die Gesundheitsreform und den medizinischen
Fortschritt ausgelöst werden. Nur wirtschaftlich
geführte Häuser mit hohem medizinischem
Leistungsniveau werden dem Wettbewerb standhalten.
Bei noch so lauten Rufen nach wohnortnaher Versorgung,
letztlich entscheidend für den Patienten ist
die Qualität von Medizin und Pflege. Dabei sind
wir im Landkreis wegen der hohen Einwohnerdichte in
der glücklichen Lage sechs Krankenhäuser
verschiedener Träger auf engstem Raum zu haben.
Nur weil die Verwaltung rechtzeitig in Plochingen,
Kirchheim und Nürtingen die Initiative ergriffen
hat, konnte größerer Schaden vermieden
werden – ich denke, das ist heute auch denen
bewusst, die sich schwer getan haben.
Wenn unsere Bürgerinnen und Bürger und
die Ärzteschaft in beiden Raumschaften eine wohnortnahe
Versorgung wirklich wollen, dann ist das beste Bekenntnis
dazu offen gezeigtes Vertrauen und die konsequente
Inanspruchnahme der klinischen Angebote.
Weil der beschriebene Prozess noch lange nicht am
Ende ist, dürfen wir auf dem Erreichten nicht
ausruhen. Das Gutachten über die künftige
Organisationsform unserer Krankenhäuser hat die
nötigen Fingerzeige geliefert. Wir Freien Wähler
sprechen uns eindeutig für einen großen
Eigenbetrieb als Klammer für unsere drei Krankenhäuser
aus. GmbH-Lösungen sind kein Allheilmittel, splittern
die Kompetenzen auf und gehen zu Lasten der Transparenz
und Gesamtverantwortung des Kreistags. Entscheidend
sind die Qualifikation der neu zu schaffenden Führungsebene
und die Bereitschaft dieses Kreistags, die notwendigen
Großinvestitionen sicherzustellen. Sollte es
eines Tages zwingende Gründe für die Überführung
in eine private Rechtsform geben, kann dies nahtlos
erfolgen. Aktuelle Ergebnisse anderer Träger
machen deutlich, dass auch private Betriebsformen
nicht mit Erfolg gleichzusetzen sind.
Wir brauchen jetzt rasche und klare Entscheidungen,
nicht zuletzt wegen unserer mehr als 2 300 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, auf deren Engagement wir angewiesen
sind und denen die Reformdiskussionen doch erhebliche
Verunsicherung gebracht haben. Deshalb wollen wir
auch nicht an der Tarifbindung rütteln, die erfahrungsgemäß
doch nur zu Lasten kleiner Einkommen geht.
Wichtig ist unserer Fraktion noch der erneute Hinweis,
dass wir die Mitfinanzierung der großen Bauausgaben
aus dem Kreishaushalt nur insoweit mittragen werden,
als sie nachweisbar und langfristig die Finanzierungskraft
des künftigen Eigenbetriebs übersteigt.
Antrag 6
Organisation der Krankenhäuser
1. Die Krankenhäuser des Landkreises werden zum
1.1.2006 zu einem Eigenbetrieb zusammengeführt.
2. Der Betriebsausschuss Krankenhäuser nimmt
unverzüglich die Beratungen über die zentrale
Leitungsebene auf.
3. Angesichts der großen Herausforderungen sind
neben der Leitungsstelle auch die Stabsstellen für
strategisches Controlling und für Qualitätsmanagement
zu besetzen. Bezüglich des Baumanagements wird
auf den Antrag Nr. 1 Bezug genommen. Dabei ist auf
frei werdende Kapazitäten aus dem „Gesamtkonzern“
Landkreis zurückzugreifen.
Kultur- und Schulausschuss
Der Kultur- und Schuletat steht, trotz unvermeidbarer
Sparbeschlüsse, ganz bestimmt nicht im Verdacht,
ein Stiefkind unserer Fraktion oder des Kreistags
zu sein. Auch ohne PISA-Studien stand und steht das
Bildungswesen in der Zuständigkeit des Kreises
ganz oben auf der Prioritätenliste.
In einem finanziellen Kraftakt konnten die Berufsschulneubauten
in Nürtingen und die Verbundschule in Dettingen
auf den Weg gebracht werden; ein Anliegen, dem wir
Freie Wähler uns besonders verpflichtet fühlen.
Erfreulich ist die eingetretene Kostenreduzierung,
mit der wir die Zinsbelastung auffangen können.
In Anbetracht der extrem schwierigen Haushaltslage
sind wir der Meinung, dass im Interesse dieser Schulneubauten
erneut ein Solidarbeitrag aller Schulen zu erwägen
ist.
Wir unterstützen die bereits 2003 geäußerte
Auffassung der Verwaltung, das Kreismedienzentrum
Esslingen nach Nürtingen zu verlegen, was mit
der zunehmenden Vernetzung und Ausstattung der Schulen
mit Computern und dem flächendeckenden Einsatz
digitaler Medien über Datenfernleitungen möglich
ist.
Antrag 7
Zusammenlegung der Kreismedienzentren in Nürtingen
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht vor,
aus dem sich die frühzeitig einzuleitenden personellen
Konsequenzen ebenso ergeben, wie der aus heutiger
Sicht konkrete Zeitplan. Gleichzeitig wird darum gebeten,
das künftige Einsparpotential darzustellen.
Das Schullandheim Lichteneck erfreut sich mit rd.
10 000
Übernachtungen eines guten Zuspruchs, obwohl
nicht wenige Schulen andere Aufenthaltmöglichkeiten
bevorzugen. Der Abmangel ist auch unter Berücksichtigung
der kalkulatorischen Ansätze beträchtlich.
Neubauten und Sanierungen werden zudem wieder in die
Jahre kommen und das Defizit weiter steigen lassen.
Antrag 8
Schullandheim Lichteneck
1. Die Verwaltung prüft alle Möglichkeiten
zu einer Reduzierung des Betriebsdefizits und unterbreitet
entsprechende Vorschläge zum Haushalt 2006.
2. Wie bewertet die Verwaltung die Chancen einer Veräußerung
des Objekts und die Auswirkungen auf die heutigen
Nutzer?
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Man muss kein erneutes Klagelied über Ursachen
und Wirkung der überhöhten Sozial- und ÖPNV-Umlage,
kurz auch Kreisumlage genannt, anstellen, um aufzeigen
zu können, dass sie weder vertretbar, geschweige
denn vermittelbar ist. Neben den direkten Lasten,
die den Gemeinden ohne den verfassungsmäßigen
Ausgleich aufgebürdet werden, führt sie
dazu, dass die weit überwiegende Zahl der Kommunen
nur noch auf dem Papier einen gesetzmäßigen
Haushalt erreicht. Die sog. „Ersatzeinnahmen“
und das Tafelsilber werden spätestens in diesem
Jahr aufgezehrt sein. Es mag sein, dass in manchen
Kommunen die Steuersätze noch Luft nach oben
haben, groß ist dieser Spielraum aber nicht
mehr.
Wenn man zusieht, was das Land mit seinen Eingriffen
in die kommunale Finanzmasse und der Bund mit den
Leistungsgesetzen auf Kosten der Städte und Kreise
anrichtet, darf man schon fragen, was der Unterschied
zwischen einem verfassungswidrigen Bundes- oder Landeshaushalt
und einem gesetzwidrigen Gemeindehaushalt ist. Auch
dem Verband Region Stuttgart sei wiederholt ins Stammbuch
geschrieben, dass sein Selbstlob über die von
ihm bewirkte Verbesserung des Standorts ad absurdum
geführt wird, wenn die den Menschen und der Wirtschaft
wirklich wichtigen Dinge wie Kinderbetreuung, gute
Schulen, kulturelle Grundangebote, Sportstätten,
Verkehrsinfrastruktur usw. zunehmend beeinträchtigt
werden.
Es ist oft genug gesagt worden – unser Haushalt
ist kein Ausdruck von Selbstverwaltung, sondern von
Fremdbestimmung – und dies mehr als es unvermeidbar
geboten ist. Dieses Prädikat reichen wir als
Umlagefinanzierer mit unseren Haushaltsbeschlüssen
nach unten weiter. Zum nüchternen Zahlenwerk
kommt das Wissen, dass wir im Positiven und Negativen
mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren leben müssen,
Herr Landrat, Sie haben sie in Ihrer Haushaltsrede
aufgelistet. Vor diesem Hintergrund und im Wissen,
dass das Ehrenamt außerstande ist, Tausende
von Haushaltsstellen auf mögliche Reserven abzuklopfen,
wollen wir den Weg der globalen Minderausgabe gehen,
um auf diese Weise den beantragten Hebesatz um einen
Punkt zu drücken. Wir müssen es der Verwaltung
überlassen, durch einen konsequenten Sparkurs
bis ins kleinste Detail diese zugegeben pauschale
und schwierige Vorgabe umzusetzen.
Die Eingliederung der unteren Sonderbehörden
und der Zuwachs an 400 Planstellen eröffnet,
neben der Erreichung der Effizienzrendite, vermehrt
die Möglichkeit der Stellenbesetzung aus dem
Hause.
Antrag 9
Hebesatz der Kreisumlage
1. Die Kreisumlage wird in Höhe von 45,2 Punkten
festgesetzt. Zum Haushaltsausgleich wird eine globale
Minderausgabe nach § 22 Abs. 4 GemHVO von bis
zu 1 % , deren erforderliche Höhe nach Abschluss
der Vorberatungen von der Verwaltung zu berechnen
ist, beschlossen.
Nach dem Hebesatz
2003 36,5
2004 42,9
2005 46,2 Entwurf
2006 44,2 Prognose
wird damit der landesweit absolute Spitzensatz auf
45,2 Punkte gedrückt.
2. Der Kreistag beschließt für alle Verwaltungsbereiche
einen Einstellungsstopp. Ausnahmen bedürfen im
Einzelfall der Zustimmung des zuständigen Ausschusses.
Zur Erreichung des Ziels der globalen Minderausgabe
geben wir folgende Hinweise:
• Erneute Kürzung der Schulbudgets als
Solidarbeitrag zur Finanzierung der Schulneubauten
• Reduzierung und Zusammenfassung der Mittel
für Partnerschaften zu einem Budget
• Reduzierung der Mittel für Kunstankäufe
• Reduzierung bzw. Streichung des Beitrags für
die Tourismusgemeinschaft Schwäbische Alb
• Erlass einer Haushaltssperre zur Steuerung
der sächlichen Ausgaben
• Überprüfung des hohen Defizits der
Cafeteria (Privatisierung, höhere Entgelte?)
• Überprüfung der disponiblen Leistungen
für den ÖPNV, insbesondere in Abstimmung
mit den übrigen Landkreisen in der Region ein
Hinwirken auf Reduzierung des Verkehrslastenausgleichs
zugunsten der Stadt Stuttgart
• Evtl. stärkere Verlagerung der Fehlbetragsab-deckung
nach 2006
Schlussbetrachtung
Die notwendigerweise kritischen Passsagen des Beitrags
unserer Fraktion sollen nicht die Fähigkeit des
Landkreises und seiner Städte und Gemeinden in
Frage stellen, aus der gegenwärtigen Talsohle
herauszukommen. Das Potential ist vorhanden, das haben
die vergangenen Jahrzehnte bewiesen, vielleicht haben
wir es nur verlernt mit Krisen umzugehen und rechtzeitig
die Konsequenzen zu ziehen.
Wir Freien Wähler sehen den berühmten Silberstreif
und halten es für falsch, nur in Pessimismus
zu machen. Der Verwaltungsentwurf des Haushalts ist
zu vorsichtig. Wir wollen mit unserem Vorschlag, mit
der Kreisumlage ein gewisses Risiko einzugehen und
auf 2006 zu vertrauen, auch ein Signal der Zuversicht
aussenden.
Wir fordern von der Politik aber das, was sie von
uns auf der kommunalen Ebene erwartet:
• Mut zur Anpassung der Ausgabenseite an das
was wir ohne Schulden erwirtschaften können
• Den Bürgerinnen und Bürgern klar
sagen, wo die Grenzen ihrer Ansprüche liegen
• Politik im Schulterschluss und nicht Parteiengezänk
• Zurückführung der öffentlichen
Aufgaben nach der Devise „so wenig Staat wie
möglich“ , Abbau bürokratischer Hemmnisse
und Straffung der Verwaltungsstrukturen
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement
Vor allem Letzteres darf nicht ins Gegenteil drehen.
Wenn unsere Streichkonzerte dazu führen, dass
die Menschen in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen
resignieren, weil ihnen die Basis für ihre Arbeit
entzogen wird, ist der Flurschaden groß. Wir
dürfen uns nicht den Widerspruch leisten, Bürgersinn
als Weg zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben
zu propagieren und gleichzeitig die Grundlage dafür
zu entziehen.
Die Mittel und Möglichkeiten der öffentlichen
Hand hängen von einer gesunden und international
wettbewerbsfähigen Wirtschaft ab. Dazu können
wir alle beitragen, ob mit längerer Arbeitszeit,
Reduzierung der Lohnnebenkosten, Abbau von kostenträchtigen
bürokratischen Barrieren und mit erträglichen
Steuerlasten. Und ich wiederhole bewusst, was ich
eingangs gesagt habe: Wir brauchen Vorbilder in der
Politik, die Wahrheit leben. Es mag sein, dass sich
die Politik an den Wunschvorstellungen der Bürger
orientiert, aber es gilt auch die Umkehrung, dass
sich viele Bürger an den Politikern ausrichten.
Der Beitrag dieses Kreistags zur Zukunftsgestaltung
mag in Bezug auf das Ganze bescheiden sein, trotzdem
oder gerade deswegen müssen wir ihn sorgfältig
und zuversichtlich wahrnehmen, denn es ist etwas Wahres
an der Lebensweisheit, dass es die kleinen Dinge sind,
die die Welt verändern.
Ansprechpartner:
Alfred Bachofer
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