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Rücknahme von Elektrogeräten belastet Gebührenzahler
ungerecht
Freie
Wähler kritisieren gesetzliche Regelung
pm/fw: Wieder ein Mal gehen die Berliner Regierungsparteien
bei der Einsammlung von Elektrogeräten den bequemsten
Weg, nämlich den der ungerechten Belastung der
Gebührenzahler, anstatt konsequent das Verursacherprinzip
durchzuhalten. Auf Grund von EU-Vorgaben muss der
Bundesgesetzgeber die Rücknahme von Elektro-
und Elektronikgeräten regeln. Das in Kürze
in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab März
2006 bei den Landkreisen ein entsprechendes Sammel-
und Rücknahmesystem eingerichtet wird. Der vom
Gesetzgeber gewählte Weg führt zu einer
allgemeinen Belastung der Gebührenzahler, statt
eine komplette Produktverantwortung der Hersteller
vom Zeitpunkt des Verkaufs bis zur Verwertung vorzusehen.
„In der bewährten Manier, unangenehme
Lasten auf die Kommunen abzuwälzen, hat man die
Landkreise bzw. Stadtkreise dazu auserkoren, Teile
des Sammelsystems zu organisieren, zu finanzieren
und die entstehenden Kosten über Gebühren
an die Bürger und die Wirtschaft weiterzugeben.
Ich halte es für inkonsequent und ungerecht,
die im Landkreis Esslingen entstehenden Kosten von
geschätzt
2 Mio € jährlich auf alle Gebührenzahler
umzulegen, anstatt dies in die Herstellungskosten
einfließen zu lassen. Es gibt viele Bürger,
vor allem ältere Menschen, die sich keinen Computer
anschaffen würden, aber künftig das Entsorgungssystem
über die Müllgebühr mitfinanzieren
müssen“ verweist der Fraktionsvorsitzende
der Freien Wähler im Kreistag, Alfred Bachofer,
auf die Kehrseite der Medaille. Die Lebenserfahrung
spreche auch dafür, dass Haushalte mit geringerem
Einkommen weniger Elektrogeräte kauften als wirtschaftlich
besser gestellte. Dies mache die Neuregelung auch
sozial angreifbar.
Der Landkreis Esslingen hatte schon bisher auf freiwilliger
Basis ein kostengünstiges Rücknahmesystem
für Elektro- und Elektronikgeräte eingerichtet.
Dadurch ist zunächst nicht mit einer Gebührenerhöhung
zu rechnen. Die Chance zu einer spürbaren Gebührensenkung
wurde aber dem Kreistag genommen.
Den Herstellern wurde richtigerweise der Aufwand
für die weitere Entsorgung und Verwertung der
Elektroaltgeräte aufgebürdet. Letztlich
landen diese Kosten über den Abgabepreis dann
verursachergerecht beim Käufer eines solchen
Geräts. „Es wäre, ähnlich dem
Grünen Punkt, ohne weiteres möglich gewesen,
die den Landkreisen entstehenden Aufwendungen in die
Produktkosten einfließen zu lassen, anstatt
die Bürgerinnen und Bürger zu belasten,
die keinen Bedarf am Erwerb neuer Elektrogeräte
haben“, so Bachofer.
Von der Neuregelung erfasst werden nahezu alle strombetriebenen
Geräte wie Radios, Fernsehgeräte, Computer,
Kühlschränke, Beleuchtungskörper, Werkzeuge,
Spiel- und Sportgeräte, sowie Überwachungs-
und Kontrollinstrumente, nicht dagegen Autoradios
als Bestandteil von Kraftfahrzeugen oder Teile von
industriellen Großwerkzeugen.
Ansprechpartner:
Alfred Bachofer
Paul-Gerhardt-Straße 31
72622 Nürtingen
Fon 07022/47 09 09
Fax 07022/24 10 69
Mail A.Bachofer@ntz.de