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Überzogene
Verkaufsflächen in Metzingen gefährden Einzelhandel
Freie Wähler reagieren mit Unverständnis
auf Entscheidung des Tübinger Regierungspräsidiums
pm/fw: Die Entscheidung des Tübinger Regierungspräsidiums
in Metzingen, das heute schon mehr als 20.000 m²
Verkaufsflächen in sog. Fabrikverkäufen
aufweist, weitere 4.000 m² zuzulassen, hat nicht
nur in den angrenzenden Räumen, sondern auch
bei den Freien Wählern im Landkreis Esslingen
Unverständnis und Kopfschütteln ausgelöst.
Der erbitterte Verdrängungswettbewerb zu Lasten
benachbarter Städte und ihrer Bürgerschaft
habe damit auch noch den behördlichen Segen erhalten.
Nach Auffassung der Freien Wähler tragen die
Fabrikverkäufe in Metzingen nur diesen Namen,
in Wirklichkeit seien es von den Herstellern betriebene
Fachmärkte, die unter Umgehung einer Handelsstufe
den örtlichen Fachgeschäften das Wasser
abgraben würden. Die grundsätzlich richtigen
Bemühungen des Verbands Region Stuttgart zur
Stärkung der Innenstädte würden damit
konterkariert. Immerhin sei es durch massiven Protest
von vielen Seiten gelungen, weitere 6.000 m²
Verkaufsflächen zumindest gegenwärtig zu
verhindern.
„Immer wieder müssen wir Freien Wähler
in Region und Kreis feststellen, dass im Land mit
zweierlei Maß gemessen wird. Während in
der Region Stuttgart sowohl in der Steuerung des Einzelhandels
als auch bei der Einwohnerentwicklung harte, teilweise
überzogene, Reglementierungen Platz greifen,
schert man sich in Nachbarregionen wenig darum. Dies
hat zur Folge, dass sowohl Kaufkraft als auch viele
Familien aus unserem Raum abwandern“, verweist
Regionalrat Alfred Bachofer, Fraktionsvorsitzender
im Kreistag und Sprecher der Freien Wähler in
regionalen Planungsausschuss, auf die Wirkungen dieser
Ungleichbehandlung. Das Wirtschaftsministerium habe
es versäumt, von seiner Weisungsmöglichkeit
Gebrauch zu machen, um auf diese Weise eine derartige
Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Zumindest müsse
nunmehr sichergestellt werden, dass nicht scheibchenweise
weitere Verkaufsflächen hinzugefügt würden.
„Das vom Tübinger Regierungspräsidenten
vorgetragene Argument einer „freiheitlichen
Marktordnung“ findet im landesweit geltenden
Einzelhandelserlass seine Grenzen. Der erlaubt eben
gerade einen solchen Wildwuchs nicht, sondern stellt
den Schutz gewachsener Strukturen und die Sicherstellung
der wohnortnahen Versorgung in den Vordergrund“,
kritisiert Alfred Bachofer die Praxis von Regierungspräsidium
Tübingen und Wirtschaftsministerium in Stuttgart.
Ansprechpartner:
Alfred Bachofer
Paul-Gerhardt-Straße 31
72622 Nürtingen
Fon 07022/47 09 09
Fax 07022/24 10 69
Mail A.Bachofer@ntz.de