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Keine Privatbeteiligung bei kreiseigener Abfallverwertungs
- GmbH
Um keine Chancen
für Gebührensenkungen zu versäumen,
hatten die Freien Wähler im Ludwigsburger Kreistag
am Jahresbeginn auf rasche Entscheidungen in abfallwirtschaftlichen
Grundsatzfragen gedrängt. Es ging vor allem um
die gemeinsame Ausschreibung von Sammel- und Transportleistungen
mit dem Enzkreis, da in Pforzheim und in Ludwigsburg
die derzeitigen Verträge mit den privaten Entsorgungsunternehmen
zeitgleich im Jahre 2002 auslaufen. Von einer europaweiten
Ausschreibung dieser Leistungen versprechen sich die
Freien Wähler in beiden Landkreisen allein auf
Grund des größeren Auftragsvolumens
eine deutliche Preissenkung, die zu entsprechenden
Gebührenermäßigungen führen würde.
Der Vorstoß der Freien Wähler wurde in
der Presse von der CDU - "Diskussion zur Unzeit"
- und von der SPD - ärgerliche Leserei im Kaffeesatz"
- gleichermaßen kritisiert. Den beiden Fraktionen
war anscheinend nicht klar, welche Vorbereitungszeit
solche Ausschreibungen aufgrund der Verfahrensvorgaben
aus Brüssel erfordern. Jetzt sind sie im Ausschuss
für Umwelt und Technik auf die Linie der Freien
Wähler eingeschwenkt. Vor kurzem hat der Ausschuss
einstimmig beschlossen, dem Kreistag die Aufhebung
des laufenden "Interessenbekundungsverfahrens"
zur Optimierung der Abfallwirtschaft zu empfehlen.
Da der Empfehlungsbeschluss vorher in den Fraktionen
abgestimmt wurde, bedeutet das für die politische
Praxis: der Weg für die gemeinsame Ausschreibung
mit dem Enzkreis ist rechtzeitig frei geworden. Die
förmliche Entscheidung des Kreistags wird noch
vor der Sommerpause erfolgen. Das Drängen der
Freien Wähler hat sich also gelohnt.
Zum "Interessenbekundungsverfahren": das
bürokratische Wortgebilde ist schon sprachlich
verunglückt und für die Bürger vollends
ein Buch mit sieben Siegeln. Mit dem Verfahren, das
auf Vorschlag der Landkreisverwaltung eingeleitet
worden war, sollte ermittelt werden, ob es auf Dauer
gesehen wirtschaftlich günstiger - und für
den Gebührenzahler billiger - wäre, wenn
private Unternehmer auch durch eine Kapitalbeteiligung
in die AVL integriert und ihr "Know how"
in die Geschäftsführung der AVL einbringen
würden. Das hätte nach Auffassung der Verwaltung
bei einer Beteiligung Privater an der kreiseigenen
AVL der Fall sein können. Um die Stimmenmehrheit
in der Gesellschafterversammlung zu behalten, sollten
jedoch nicht mehr als 49 % der Geschäftsanteile
veräußert werden. Der Veräußerungserlös
sollte zur außerordentlichen Schuldentilgung
verwendet werden.
Die Freien Wähler standen solchen Überlegungen
von Anfang an skeptisch gegenüber. Der seitherige
Verlauf des Interessenbekundungsverfahrens hat gezeigt,
dass ihre Zweifel begründet waren. Nach den Erfahrungen
mit der Gesellschaft für Wertstoffverwertung
(GWV), von der sich der Landkreis erst kürzlich
getrennt hatte, verwundert das nicht. Kreisrat Hermann
Silcher brachte es auf den Punkt: "Wer Privatkapital
einsetzt, will in aller Regel Gewinne erzielen, die
deutlich über den marktüblichen Kreditzinsen
liegen. Der Gebührenzahler fährt also besser,
wenn die AVL ihre Kapitalausstattung zu den günstigeren
Konditionen des Kommunalkredits selbst beschafft."
Berechnungen der Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Cap Gemini Ernst & Young, die vom Landkreis eingeschaltet
wurde, haben das bestätigt. Wenn der derzeitige
abfallwirtschaftliche Standard im Landkreis beibehalten
wird, beträgt das Einsparpotential bei einer
Neuausschreibung
der von den Privaten erbrachten Leistungen bereits
8,7 Mio. DM im Jahr. Bei bestimmten Systemänderungen
sind weitere Einsparungen möglich, so z.B. beim
Übergang zu einem zweiwöchigen Abfuhrrhythmus,
für den sich die Freien Wähler schon seit
langem ausgesprochen haben. Bei einem betriebswirtschaftlichen
Kostenvergleich bis zum Jahr 2015 schneiden demgegenüber
alle Privatangebote, die im Interessenbekundungsverfahren
für die AVL-Beteiligung abgegeben wurden, durchweg
schlechter ab.
Die Freien Wähler können mit diesem Ergebnis
zufrieden sein, entspricht es doch ihrer bisherigen
Einstellung. Für Fraktionschef Rainer Gessler
ist noch ein weiterer Gesichtspunkt wichtig. Während
die Privatunternehmen auf Gewinn ausgerichtet sind,
kann es dem Landkreis allein darum gehen, auf Dauer
gute abfallwirtschaftliche Dienstleistungen mit den
geringostmöglichen Kosten zu erbringen. Damit
wären bei einer Teilprivatisierung der AVL Interessenskonflikte
mit den neuen Anteilseignern geradezu vorprogrammiert
gewesen. Auch wenn der Landkreis die Stimmenmehrheit
bei der AVL behalten hätte, hätte dies zwangsläufig
zu Belastungen in der Zusammenarbeit führen müssen.
Dazu Rainer Gessler: " In der Abfallpolitik muss
der Kreistag in jeder Hinsicht unabhängig und
nach allen Seiten frei entscheidungsfähig bleiben.
Nur so kann er bei den Gebühren die Interessen
der Bürger optimal wahrnehmen."