Arbeitsgrundlage des kommunalpolitischen Arbeitskreises
der Freien Wähler Eberdingen (FWE)
Vorbemerkung:
Die FWE, und zwar in gleichberechtigter Weise Anhänger, aktive oder frühere Gemeinderäte oder frühere Gemeinderatskandidaten, gründen zur Förderung der parteifreien Kommunalpolitik, zur Begleitung der kommunalpolitischen Willensbildung in der Gemeinde und zur aktiven Vorbereitung an der künftigen Beteiligung an Gemeinderatswahlen einen kommunalpolitischen Arbeitskreis.
Diesem Arbeitskreis gehören freie, unabhängige, am Kommunalgeschehen interessierte Persönlichkeiten an. Auf eine Vereinsgründung wird vorläufig verzichtet.
Für die Tätigkeit und die Organisation des Arbeitskreises gilt folgendes:
1. Ziele und Aufgaben
1.1 Der Arbeitskreis verfolgt schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
– Kommunalpolitischer Erfahrungs- und Informationsaustausch untereinander,
– Laufender Kontakt zu den aktiven Gemeinderäten der FWE sowie zu den Ortsverbänden der Freien Wähler in den Nachbarkommunen der Gemeinde Eberdingen, insbesondere zur Verwaltungsgemeinschaft der Freien Wähler in Vaihingen/Enz, zur Kreistagsfraktion der Freien Wähler sowie zum Verband der Freien Wähler im Land (zunächst ohne Mitgliedschaft),
– Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
– Öffentlichkeitsarbeit.
Die diese Arbeitsgrundlage durch Unterschrift anerkennenden Mitglieder des Arbeitskreises verpflichten sich gegenseitig, die Interessen der FWE und des Arbeitskreises nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen der FWE und der Zweck des Arbeitskreises gefährdet werden könnte.
1.2 Die Mitglieder des Arbeitskreises wirken im offenen, vertrauensvollen Dialog im Rahmen regelmäßiger Treffen , aber auch außerhalb, zusammen.
An diesen Treffen kann auch jede natürliche Person teilnehmen, der in Eberdingen das aktive Wahlrecht für Kommunalwahlen zusteht und die sich zu diesen Arbeitsgrundlagen und den Zielen der Freien Wähler bekennt. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder aktive Unterstützung auf kommunaler Ebene in bzw. für eine andere, dem Eberdinger Gemeinderat angehörenden politischen Gruppierung, soll jedoch nicht bestehen.
Sofern nicht durch Bekanntmachung im Eberdinger Mitteilungsblatt zu Treffen eingeladen wird, lädt zu regelmäßigen Treffen ein dafür bestimmtes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nur solche Personen ein, die als „registriertes Arbeitskreismitglied“ diese Arbeitsgrundlage unterschriftlich anerkannt und innerhalb der zurückliegenden vier Treffen mindest an einem Treffen teilgenommen haben.
Die bei solchen Treffen geäußerten Meinungen wie auch die darüber gefertigten Protokolle sind vertraulich zu behandeln.
1.3 Die registrierten Arbeitskreismitglieder wählen zwei Sprecher des Arbeitskreises auf die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahlen sind möglich.
1.4 Die Sprecher sollen das Bindeglied zwischen
– den Anhängern der FWE im Sinne des § 9 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes,
– den Mitgliedern des Arbeitskreises,
– den aktiven Gemeinderäten der FWE und
– früheren Gemeinderatskandidaten der FWE
darstellen und die Freien Wähler Eberdingen in der Bürgerschaft repräsentieren.
Einer der Sprecher muss dem Gemeinderat angehören.
1.5 Zu den Aufgaben der Sprecher gehört insbesondere
– die Vertretung des Arbeitskreises nach außen,
– die Organisation und demokratische Leitung der bei Bedarf, i.d. R drei mal jährlich, mindestens halbjährlich stattfindenden Treffen der Mitglieder des Arbeitskreises,
– die Organisation von Versammlungen wahlberechtigter Anhänger der FWE für die Aufstellung der Wahlvorschläge bei den Kommunalwahlen,
– Archivierung früherer Wahlergebnisse und Werbeaktionen,
– Verwaltung der Anschriftsdaten, insbesondere der aktiven und früherer Gemeinderäte der FWE, früherer Gemeinderatskandidaten und der registrierten Arbeitskreismitglieder und der Anhänger.
1.6 Als Anhänger i.S. von Ziffer 1.4 soll insbesondere registriert werden, der regelmässig an Wahl- oder sonstigen Veranstaltungen der FWE teilnimmt oder dies ausdrücklich wünscht.
1.7 Ein Schriftführer sowie ein Kassier wird durch die registrierten Arbeitskreismitglieder auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahlen sind möglich.
2. Organisation
2.1 Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis ist freiwillig.
Sie erlischt durch Tod oder Wegzug aus der Gemeinde Eberdingen, durch schriftlichen Austritt oder durch Ausschluss/ Streichung in der Mitgliederliste, über den insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen die Interessen der FWE ggf. die registrierten Mitglieder des Arbeitskreises durch einfache Mehrheit entscheiden.
2.2 Die Sprecher sind ehrenamtlich tätig. Sie wechseln sich in der Leitung der regelmässigen Treffen ab und haben keinen Anspruch auf Kostenersatz ihrer für die allgemeine Organisation entstehenden Kosten.
Ob und ggf. wie außergewöhnliche Kosten (z.B. Aufwendungen für Wahlwerbung, Anzeigen u.ä.) umgelegt werden können, ist im Einzelfall von den Mitgliedern des Arbeitskreises zu beraten.
Eberdingen, den 28. Oktober 2004
Hr. Kranich
Hr. Leibfried
Hr. Elser
Hr. Bossert
Hr. Haug
Hr. Wolf
Hr. Gayer
Hr. Mayer
Hr. Rapp
Hr. Dr. Müller
Fr. Müller-Heyse
Hr. Klaus Ochs
Hr. Erich Ochs
Hr. Simon
Hr. Tanch