Verein Freie Wähler in Gärtringen e.V.
S a t z u n g
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
Freie Wähler in Gärtringen e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Gärtringen und ist in das Vereinsregister des
Amtsgerichts Böblingen einzutragen.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme
mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene, insbesondere
bei Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen, bei der politischen Willensbildung
mitzuwirken.
§ 3 Mitgliedschaft
3.3 Die Mitgliedschaft erlischt:
a. durch Tod
b. durch Austritt, dieser muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden.
c. durch Ausschluss, wenn das Mitglied:
- gegen die Beschlüsse und/oder gegen die Ziele des Vereins gröblich verstoßen hat
- sich einer ehrenlosen Handlung schuldig gemacht hat
- mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand, welcher vor der Entscheidung den Betroffenen hören soll. Gegen die Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.
§ 4 Beiträge
Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung.
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassier, dem Schriftführer und einem Beisitzer.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Sie vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
Ämterhäufung ist zulässig.
§ 7 Mitgliederversammlung
c. sonstige Aufgaben, die ihr durch die vorliegende Satzung zugewiesen werden.
7.2 Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und zwar in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März.
Sie findet ferner dann statt, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder ihre Einberufung schriftlich verlangt.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter.
7.4 Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen, welche vom Vorsitzenden und einem weiteren
Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muss.
§ 8 Wahlen und Abstimmungen
8.1 Die Wahlen sind vorbehaltlich der Regelung in § 9 dieser Satzung in der Regel geheim. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Wahlen werden durch die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden.
Kommt im ersten Wahlgang Stimmengleichheit zustande, so hat ein zweiter Wahlgang stattzufinden. Bringt auch dieser Wahlgang keine Entscheidung zwischen zwei Bewerbern, so entscheidet das Los.
8.2 Alle Wahlen finden grundsätzlich für den Zeitraum von zwei Jahren statt.
8.3 Bei Abstimmungen entscheidet die einfach Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Abgestimmt wird öffentlich durch Handerhebung.
Auf Antrag eines Drittels der anwesenden Mitglieder erfolgt geheime Abstimmung durch Stimmzettel oder Abstimmung durch Namensaufruf.
§ 9 Aufstellung von Wahlvorschlägen bei Kommunalwahlen
Soweit der Verein sich an Kommunalwahlen beteiligt, sind die gesetzlichen Bestimmungen, vor allem diejenigen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen, zu beachten.
§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 Satzungsänderungen
11.1 Satzungsänderungen durch Beschlüsse der Mitglieder müssen mit 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung
anwesenden Mitglieder gefasst werden.
11.2 Anträge auf Satzungsänderungen können in der Mitgliederversammlung nur dann behandelt werden, wenn sie mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sind.
§ 12 Auflösung
12.2 Der Beschluss über die Auslösung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder
- 12.3 Die Mitgliederversammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 28. November 2000 in Kraft.
Gärtringen, den 27. November 2000
Unterschriften der Gründungsmitglieder:
Name in Druckschrift: Unterschrift:
Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte unter der Nummer 1493
am 12. Januar 2001 durch das Amtsgericht Böblingen.