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Es
ist ein leidiges Thema: die Einhaltung der geplanten
Kosten bei Bauvorhaben. Insbesondere Bauvorhaben
der öffentlichen Hand gelangen hier immer wieder
zu unrühmlicher Bekanntheit , sei es
in der lokalen Presse oder im Schwarzbuch des Bundes
der Steuerzahler.
Auch in Remseck haben wir immer wieder Bauvorhaben,
bei denen die Kosten deutlich über den ursprünglichen
Planungen liegen. Es gibt aber auch positive Beispiele:
die Gemeindehalle Hochdorf scheint ein solches zu
werden.
Seit etwa einem Jahr bietet die Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Neuerung
eine so genannte Bonus-Malus-Regelung . Diese
hat zum Ziel, Anreize zum Kosten sparenden und qualitätsbewussten
Bauen zu setzen. Für die Unterschreitung der
vereinbarten Kostengrenze wird ein Zuschlag von bis
zu 20 % des Honorars des Architekten ausgelobt, bei
Überschreitung der Kostengrenze kann das Honorar
um bis zu 5 % gekürzt werden.
Eine ähnliche Regelung gab es in der HOAI schon
bisher, allerdings war bisher nur ein Bonus möglich.
Uns ist die Problematik der Anwendung dieser Neuregelung
durchaus bewusst, hängt doch eine sinnvolle und
für beide Vertragsparteien verantwortbare Anwendung
von der klaren Definition von Qualitätsstandards
und von einer belastbaren Kostenberechnung als Ausgangsgröße
ab. Wir wissen auch, dass die Regelung deshalb bisher
nur sehr selten angewandt wurde.
Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler hat
sich vor wenigen Wochen in einem Schreiben an den
Oberbürgermeister gewandt und unter Anderem ausgeführt:
„In Remseck bietet sich unseres Erachtens an, beim
geplanten „Feuerwehrhaus rechts des Neckars“ zu prüfen,
ob die Anwendung der neuen Bonus-Malus-Regelung zweckmäßig
wäre. Zwei Gründe sprechen aus unserer Sicht
für die Eignung des Objektes:
- Wie bei kaum einem anderen Bauvorhaben wurden beim
Feuerwehrhaus die Kostenplanungen bisher schon sehr
intensiv durchleuchtet, so dass eine verlässliche
Basis vorliegt.
- Der Gemeinderat hat seine Absicht sehr deutlich
gemacht, bei diesem Bauvorhaben auf eine äußerst
konsequente Kostenkontrolle zu achten.
Da der Zeitplan für das Feuerwehrhaus rechts
des Neckars momentan sehr entspannt ist, bitten wir
die Verwaltung, die Anwendung der neuen HOAI-Regelung
auf dieses Objekt zu prüfen. Unser Wunsch wäre,
dass Sie dem Gemeinderat eine Liste mit Pro- und Kontra-Argumenten
vorlegen.“
Die Antwort der Verwaltung auf die Freie-Wähler-Initiative
ist für die Juli-Sitzung des Gemeinderates angekündigt.
Wir sind gespannt!
Bei
der derzeit in Bau befindlichen Gemeindehalle Hochdorf
zeichnet
sich eine Punktlandung bei den Kosten ab
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