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Ende
2012 laufen bei fast allen Städten und
Gemeinden im Land die Konzessionsverträge
für die Stromversorgung aus und die Gemeinderäte
haben in den nächsten Monaten über
entsprechende Neuregelungen zu entscheiden.
Der Vorsitzende des Kreisverbandes Ludwigsburg
der Freien Wähler, erster Bürgermeister
Karl-Heinz Balzer aus Remseck hatte zusammen
mit dem Bildungswerk für Kommunalpolitik
Baden-Württemberg zu diesem Thema
ins Hotel Egelsee nach Tamm eingeladen. Gemeinderäte
und Bürgermeister aus dem ganzen Kreis
waren der Einladung ebenso gefolgt wie die Vertreter
der beiden großen Energieversorger, die
im Landkreis aktiv sind. Als Referent
hatte Balzer mit Rechtsanwalt Dr. Dominik Kupfer
aus Freiburg einen unabhängigen Profi gewonnen,
der aus zahlreichen eigenen Erfahrungen berichten
konnte.
Ein Konzessionsvertrag wird
zwischen der Gemeinde und dem Betreiber von
Versorgungsleitungen geschlossen; die Vertragslaufzeit
beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Vertrag
gibt dem Betreiber das Recht, in den
öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde
seine Versorgungsleitungen zu verlegen.
Als Gegenleistung dafür erhält die
Gemeinde die so genannte Konzessionsabgabe.
Die Höhe dieser Abgabe ist gesetzlich geregelt
und liegt z.B. für Gemeinden mit 20.000
Einwohnern für die Stromversorgung in der
Größenordnung von 500.000 Euro je
Jahr.
Warum nun ist die Neuvergabe der Konzessionen
ab 2013 besonders spannend? Das liegt an der
in den letzten zehn Jahren erfolgten Regulierung
der Strommärkte und insbesondere
an der Tatsache, dass Stromproduktion, Stromvertrieb
und der Betrieb der Netze rechtlich und tatsächlich
streng voneinander zu trennen sind. Eine Kommune
kann also nach neuem Recht ihr Stromnetz selbst
betreiben, ohne selbst Strom an die Haushalte
zu liefern; von den Stromlieferanten kann sie
aber ein Durchleitungsentgelt verlangen. Durch
diese neuen Möglichkeiten, die in vielen
Varianten denkbar sind, kann unter Umständen
für den Stadtsäckel neben der Konzessionsabgabe
eine weitere Einnahmequelle erschlossen werden.
Dr. Kupfer stellte im Vortrag und in der Diskussion
die ganze Bandbreite der neuen Möglichkeiten
mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken dar,
wenige prägnante Modelle seien genannt:
- Verlängerung des Konzessionsvertrages
mit dem Netzbetreiber ohne weiteres Engagement
der Kommune
- Rückkauf des Stromnetzes vom bisherigen
Betreiber und Bildung eigener Stadtwerke (mit
oder ohne Vertrieb von Strom)
- Partnerschaft mit einem neuen Netzbetreiber,
der dann seinerseits das Stromnetz erwirbt
- Kauf des Stromnetzes ins Eigentum der Stadt
(städtische Netzgesellschaft), Betrieb
durch den bisherigen Betreiber im Rahmen eines
Pachtvertrages gegen Entgelt (Pachtmodell)
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